Flugverordnung:
Wer Drohnen über 250g fliegt, muss diese mit einer Plakette versehen, die Aufschluss darüber gibt, wer Eigentümer der Drohne ist.
Diese Kennzeichnungspflicht für unbemannte Luftfahrsysteme und Flugmodelle soll sicherstellen, dass der Eigentümer auch im Falle eines Absturzes ermittelt werden kann.
Weiterhin müssen Steuerer von Drohnen über 2Kg einen sogenannten Kenntnisnachweis vorlegen.
Dieser Kenntnisnachweis für unbemannte Luftfahrzeuge muss durch eine bestandene Prüfung erfolgen.
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